Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Bei Vorsorgeeinrichtungen mit Beitragsprimat richten sich die Leistungen nach der Höhe der einbezahlten Beiträge. Das heisst, die Höhe der Leistungen wird für alle Versicherten individuell aus der Summe aller während der Beitragsdauer von den Versicherten und dem Arbeitgebenden einbezahlten Beiträge (inkl. Zinsen) berechnet. Die Beiträge werden durch das Gesetz oder das Reglement der betreffenden Vorsorgeeinrichtung in Prozenten des versicherten Lohns festgelegt. Die Vorsorgeeinrichtungen General Electric Schweiz wenden für die Berechnung der Altersleistungen das Beitragsprimat an. Die Kalkulation der Risikoleistungen basiert auf dem Leistungsprimat. Die Leistungen sind dabei abhängig vom versicherten Lohn.

Die Wertschwankungsreserve wird gebildet, um Kursschwankungen auf den Vermögensanlagen auffangen zu können. So soll verhindert werden, dass Vorsorgeeinrichtungen aufgrund von kurzfristigen Bewegungen an den Finanzmärkten in eine Unterdeckung geraten. Die Bildung einer Wertschwankungsreserve ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der technische Zinssatz ist eine rechnerische Grösse. Er wird angewandt, um die zukünftige Verzinsung einer Rente über deren gesamte Laufzeit zu berechnen. Die Höhe des Zinssatzes hängt von der erwarteten Entwicklung der Finanzmärkte ab. Die Vorsorgeeinrichtung muss bis zum Ende jeder Verpflichtung somit eine Rendite erwirtschaften, die mindestens so hoch ist wie der festgelegte technische Zinssatz. Daher ist dieser möglichst so festzulegen, dass er langfristig durch die effektiv erwirtschaftete Vermögensrendite gedeckt wird. Nur so kann er im Sinn einer Garantie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden.

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich als Rente ausbezahlt wird. Die Festlegung der Höhe des Umwandlungssatzes steht somit in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentnergeneration. Von einer Veränderung des Umwandlungssatzes sind die laufenden Renten jeweils nicht betroffen.

Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen (inkl. Wertschwankungsreserve und freier Mittel) und den Verpflichtungen gegenüber den aktiven Versicherten und den Rentnern.

Der Stiftungsrat legt jährlich den Zinssatz fest. Falls die Jahresrechnung freie Mittel ausweist, legt der Stiftungsrat per Jahresende die Höhe einer allfälligen Zusatzverzinsung fest. Bei einer Unterdeckung kann der Zinssatz auf dem gesamten Sparkapital auch reduziert oder auf null gesetzt werden.

Die Verzinsung der Sparkapitalien der Versicherten stellt für die Pensionskasse eine Verpflichtung dar. Durch die erwirtschaftete Rendite müssen aber auch andere Verpflichtungen gedeckt werden wie beispielsweise die Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod, Rückstellungen (infolge zu hoher Umwandlungssätze oder wegen der steigenden Lebenserwartung) oder die Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten.

Versicherte haben bei den Vorsorgeeinrichtungen General Electric Schweiz die Wahl zwischen drei Beitragstabellen: Standard, Standard plus und Standard minus.

  • Mit der Beitragstabelle Standard plus zahlen Versicherte freiwillig mehr Beiträge pro Monat in die Pensionskasse ein und erhöhen so ihr Sparkapital. Damit steigt auch die Altersrente.
  • Für Lebensphasen, in denen Versicherte nur tiefere Beiträge zahlen können oder möchten, steht die Beitragstabelle Standard minus zur Wahl. Tiefere Beiträge bedeuten aber auch eine Reduktion der Altersleistungen. Durch einen späteren Wechsel zur Beitragstabelle Standard plus können diese Einbussen wieder ausgeglichen werden.
  • Ein Wechsel der Beitragstabelle ist jeden Monat möglich.
  • Ohne Meldung der Versicherten zahlen sie automatisch Beiträge gemäss der Beitragstabelle Standard.

Die Risikoversicherungen für Tod und Invalidität bleiben bei jeder Beitragstabelle unverändert. Der Arbeitgeber leistet seine Beiträge unabhängig von der Wahl des Versicherten immer in der Höhe der Beitragstabelle Standard plus.

Ja. Versicherte können ihren Partner/ihre Partnerin mit einer schriftlichen Mitteilung unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum bei den Vorsorgeeinrichtungen eintragen lassen und so für den Notfall absichern.

Beim Austritt aus der Firma wird das Sparkapital in Form einer Freizügigkeitsleistung fällig. Die Versicherten werden zu diesem Zweck von den Vorsorgeeinrichtungen angeschrieben und müssen ihr die Angaben liefern, wohin das Geld überwiesen werden soll. Falls ein neuer Arbeitgeber vorhanden ist, geht das Kapital an die neue Vorsorgeeinrichtung, andernfalls auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice. Barauszahlungen sind nur in bestimmten Fällen möglich. Die Überweisung erfolgt per Ende des Austrittsmonats bzw. nach Erhalt aller Unterlagen jeweils per Ende Monat.

  • Vorzeitige Pensionierung: zwischen dem 58. und dem 62. Lebensjahr.
  • Flexible Pensionierung: zwischen dem 63. und dem 65. Lebensjahr. Bei einer flexiblen Pensionierung wird bis zum Alter 65 eine Überbrückungsrente ausbezahlt.

Merkmale Rente: Die Rente wird lebenslang monatlich ausbezahlt. Im Todesfall werden gemäss Leistungsreglement regelmässige Hinterlassenenleistungen ausgerichtet. Die Altersrente ist zu 100% einkommenssteuerpflichtig. Sie wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse der Teuerung angepasst.

Merkmale Kapitalbezug: Der Kapitalbezug erfolgt einmalig und wird beim Bezug zu einem reduzierten Satz versteuert. Nach Auszahlung des Kapitals erlöschen alle Ansprüche gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen. Die Verantwortung für die Verwaltung und die Einteilung des Vermögens geht somit vollständig an die pensionierten Personen über. Im Todesfall haben die Erben keinen Anspruch mehr auf Leistungen den Vorsorgeeinrichtungen. Sie erhalten den Teil des Kapitalbezugs, der bis zum Tod nicht verbraucht wurde.

Mischformen: Auch eine Mischform ist möglich, das heisst, man lässt sich einen Teil des Sparkapitals als Kapital ausbezahlen, den Rest bezieht man als monatliche Rente.

Erhalten Versicherte Invalidenleistungen, verbleibt ihr Sparkapital in den Vorsorgeeinrichtungen. Es wird basierend auf dem letzten versicherten Lohn mit Spargutschriften inklusive Zinsen bis zum Schlussalter weitergeäufnet. Im Schlussalter endet der Anspruch auf Invalidenleistungen, die Versicherten erhalten dann Altersleistungen. Diese werden auf der Grundlage des weitergeäufneten Sparkapitals errechnet.

Bei Teilinvalidität wird das bei Eintritt der Invalidität vorhandene Sparkapital der Rentenabstufung entsprechend aufgeteilt. Das dem aktiven Teil entsprechende Sparkapital wird wie bei voll erwerbstätigen Versicherten weitergeäufnet, der andere Teil wie oben beschrieben.

Der Versicherungsausweis wird jeweils im Februar/März mit Stand 31. Dezember des Vorjahres versandt. Er zeigt die Entwicklung des Sparkapitals während des vergangenen Jahres. Ein aktueller Ausweis kann jederzeit im Online-Portal erstellt werden oder wird auch unterjährig auf Anfrage zugestellt.

Freiwillige Einlagen bis zur maximal möglichen gesetzlichen bzw. reglementarischen Einkaufslimite (zur Erhöhung der Altersleistungen und für die vorzeitige Pensionierung) können in der Steuererklärung des entsprechenden Jahres vom Einkommen abgezogen werden. Bei einem Kapitalbezug zum Zeitpunkt der Pensionierung profitiert man von einem reduzierten Steuersatz.

Wichtig: Wird ein Einkauf getätigt, können Versicherte aus Sicht der Steuerbehörde in den drei darauffolgenden Jahren keinen Kapitalbezug vornehmen, auch nicht aus dem Sparkapital, das vor dem Einkauf vorhanden war. Aus vorsorgerechtlicher Sicht ist es möglich, Sparkapital aus der Zeit vor dem Einkauf auch während der dreijährigen Sperrfrist zu beziehen. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Steuerbehörde den Kapitalbezug nicht akzeptiert. Die Versicherten müssen in jedem Fall die steuerlichen Folgen ihres Einkaufs und eines allfälligen Kapitalbezugs selbst abklären und tragen.